Allgemeine Geschäfts- und Auftragsbedingungen
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1. Geltung unserer Allgemeinen Geschäfts- und Auftragsbedingungen
1. Vorliegende Allgemeine Geschäfts- und Auftragsbedingungen sind Grundlage unserer Angebote und sämtlicher zwischen uns und unseren Geschäftspartnern geschlossenen Verträge.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner werden nur dann Gegenstand eines Vertrages, wenn wir sie vor Vertragsabschluss ausdrücklich und schriftlich anerkennen. Die einmalige Anerkennung findet in keinem Fall automatisch für Folgegeschäfte Anwendung.
2. Umfang und Ausführung des Auftrages
1. Für Art und Umfang, Lieferfristen etc. der von uns zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ist ausschließlich der Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung maßgebend.
2. Wir sind berechtigt, zur Ausführung des Auftrages freie oder feste Mitarbeiter einzubeziehen oder Unteraufträge an fachkundige Dritte zu vergeben, ohne daß an den zugrunde liegenden vertraglichen Beziehungen Änderungen eintreten.
3. Gewährleistung und Haftung
1. Wir haften für eigenes Verschulden und für Verschulden unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. In keinem Fall haften wir für Schäden an Personen, Sachen oder Rechten, die durch mangelnde Information durch unseren Auftraggeber entstehen.
3. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Uns ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Mißlingt die Nachbesserung, kann der Auftraggeber Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
4. Offenbare Unrichtigkeiten (z.B. Schreibfehler) können von uns jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden.
5. Bei Verlust, Zerstörung, Beschädigung uns überlassenen Materials infolge Diebstahls oder Vandalismus, Feuer, Wassereinbruch etc. haften wir, sofern uns, unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, nur bis zur Höhe der üblichen Feuer-, Einbruchs-, und Leitungswasserschadenversicherung. Für höhere Gewalt schließen wir jegliche Verantwortung aus.
4. Mitwirkungspflichten
1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere sind uns unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Daten vollständig und so rechtzeitig zur zugänglich zu machen, daß uns eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge, Umstände, Produkteigenschaften und Funktionen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.
2. Vom Auftraggeber zu beschaffende Originale, Negative, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern. Die Rücksendung wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht.
3. Der Auftraggeber hat das mangelfreie Werk förmlich abzunehmen.
5. Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers
1. Unterläßt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von uns angebotenen Leistung in Verzug, so sind wir berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, daß wir die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnen. Nach erfolglosem Fristablauf dürfen wir den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt unser Anspruch auf Ersatz der uns durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn wir von unserem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen.
2. Im Falle der berechtigten fristlosen Kündigung durch uns hat der Auftraggeber neben evtl. Schadensersatz etc. die bisherige Leistung zu vergüten, auch, wenn diese noch nicht abnahmefähig im Sinne der Auftragsbestätigung ist.
6. Besondere Bedingungen bei technischer- und Software-Dokumentation
1. Wir legen zu Grunde, dass die von unserem Auftraggeber genannten Daten zutreffend und frei von Rechten Dritter sind. Dies gilt insbesondere bzgl. von Produkteigenschaften und des Bestehens von Urheberrechten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns auf entsprechend festgestellte Unrichtigkeiten und mögliche Urheberrechtskonflikte hinzuweisen.
2. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Angaben gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist.
3. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrages Rechte – insbesondere Urheberrechte – Dritter verletzt sowie Menschen und Sachen Schaden zugefügt, haftet der Auftraggeber hierfür allein. Er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen sowie bei uns anfallende Rechtsverfolgungskosten unverzüglich und in voller Höhe zu erstatten.
7. Besondere Bedingungen bei Werbe- und Gestaltungskonzeptionen
1. Auftragsgegenstand ist die Erstellung einer Werbe- oder Gestaltungskonzeption.
2. Sofern wir keine anders lautenden Erklärungen abgeben, versichern wir, daß die Konzeption nach unserem Wissensstand bisher von keinem anderen Unternehmen verwendet wird. Die Preiskalkulation der Umsetzung beruht auf den uns bis dahin bekannten Daten.
3. Wir werden unsere Konzeption nach Abschluß der Arbeiten vorstellen und erläutern. Wenn es Natur und Umfang des Auftrages erlauben und der Auftraggeber dies wünscht, kann die Präsentation auch schriftlich und / oder in EDV-gerechter Form erfolgen. Der Auftraggeber wird nach der Präsentation innerhalb einer Frist von zwei Wochen entscheiden, ob er
1. die Umsetzung der Konzeption durch und durchführen will,
2. die Umsetzung der Konzeption durch Dritte durchführen will, oder
3. keine Verwertung durchführen will.
Im Falle der Nichtäußerung innerhalb der gesetzten Frist gehen wir davon aus, dass die Konzeption nicht verwertet werden soll.
4. Wenn sich der Auftraggeber für eine Umsetzung durch uns entscheidet und einen entsprechenden Auftrag zur Realisation des Konzeptes erteilt, ermäßigt sich das Honorar zur Konzepterstellung auf 50% des Angebotspreises.
5. Entscheidet sich der Auftraggeber für eine Umsetzung durch Dritte, so erstellen wir auf der Basis unseres Angebotes eine entsprechende Schlussrechnung. Nach vollständiger Bezahlung gehen die Rechte an der Konzeption in vollem Umfang an den Auftraggeber über, nicht jedoch die Rechte an den der Konzeption zu Grunde liegenden Quellcodes, offenen Dateien, Skripten, Makros etc.
6. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Verwertung, so ist für die Konzeptionserstellung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% des Angebotspreises fällig. In diesem Fall verbleiben sämtliche Rechte an der Konzeption bei uns und wir sind berechtigt, die Konzeption anderweitig zu verwerten. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, Stillschweigen über die erstellte Konzeption zu wahren und eine Verwertung auch zukünftig zu unterlassen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Unterlassungs- und Geheimhaltungspflicht verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe der fünffachen Angebotssumme zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadens bleibt unberührt.
8. Verschwiegenheit
1. Wir verpflichten uns, über Interna unserer Auftraggeber, die nicht allgemein zugänglich sind und die uns im Zusammenhang mit der Ausführung eines Auftrages zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren; es sei denn, daß wir vom Auftraggeber schriftlich von dieser Verpflichtung entbunden werden.
2. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort und erstreckt sich in gleichem Umfang auf unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
3. Gleichzeitig verpflichtet sich der Auftraggeber zu entsprechender Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unseres Hauses, die ihm im Rahmen der Auftragsabwicklung bekannt werden.
9. Liefertermine
1. Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie werden von uns nach bestem Wissen und sorgfältiger Planung im Rahmen der Auftragsbestätigung schriftlich angegeben.
2. Sofern es nicht unzumutbar ist, hat der Auftraggeber uns bei Überschreiten der angegebenen Lieferfrist eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Sofern es nicht aus der Natur des Auftrages ausgeschlossen oder dem Auftraggeber unzumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen bzw. –leistungen berechtigt.
3. Schadenersatzansprüche bei Liefer– oder Leistungsverzug sind, sofern uns oder unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, auf den Schaden begrenzt, den wir bei Vertragsschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten erkennen müssen, voraussehen konnten, es sei denn, der Auftraggeber hat uns bei Auftragserteilung schriftlich und ausdrücklich auf ein höheres Schadenrisiko hingewiesen, wobei wir das Recht in Anspruch nehmen, den Nachweis geringeren Schadens zu führen.
10. Preise, Kosten und Zahlungsbedingungen
1. Unsere Angebotspreise bemessen sich nach dem zur Zeit der Angebotsabgabe absehbaren Arbeitsaufwand.
2. Reisekosten und –Spesen werden auf Basis der jeweils gültigen Sätze berechnet.
3. Wird für (Teil-) Lieferungen und –Leistungen kein bestimmter Preis vereinbart, werden die jeweils gültigen Listenpreise berechnet.
4. Preisangaben für Waren verstehen sich grundsätzlich zzgl. Verpackung, Transport und Transportversicherung.
5. Alle Preise sind rein netto. Es fällt zusätzlich die jeweils gültige, anwendbare Mehrwertsteuer an.
6. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich dadurch entstehender Folgekosten bei unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen (z.B. Maschinenstillstand, Ausfallzeiten) werden gesondert berechnet.
7. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, einen Verzugsschaden in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz geltend zu machen.
8. Wir können die Herausgabe unserer Arbeitsergebnisse und der Unterlagen des Auftraggebers verweigern, bis ausstehende Zahlungen unserem Konto vollständig gutgeschrieben sind. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, z.B. wegen unverhältnismäßiger Nachteile oder wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung vom Auftraggeber rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist dieser zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teiles der Vergütung berechtigt.
9. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der entsprechende Betrag unserem Konto gutgeschrieben ist.
10. Der Auftraggeber darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten oder nicht bestrittenen Forderungen aufrechnen.
11. Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
12. Bei umfangreicheren Projekten sind wir berechtigt, in zeitlichen Abständen oder nach Projektfortschritt Teilrechnungen zu stellen. Zum Abschluß des Projektes erfolgt eine Gesamtabrechnung.
13. Endet der Vertrag vor der vollständigen Ausführung, sind wir berechtigt, unsere bis zum Zeitpunkt der Beendigung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Hiervon unberührt sind etwaige weitergehende Ansprüche, z.B. auf Schadenersatz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die Teil unserer Auftragsbestätigung sein muß.
11. Eigentum und Nutzungsrechte
1. Gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
2. Grafiken, Layouts, Texte, Ergebnisse von Bild- und Textbearbeitungen, die wir durchgeführt haben, bleiben in jedem Falle unser Eigentum.
3. Insbesondere behalten wir weiterhin sämtliche Gebrauchs-, Marken- oder Urheberrechte jedweder Art an unseren Arbeitsergebnissen.
4. Eine etwaige Übertragung dieser Rechte auf den Auftraggeber, Überlassung von Quellcodes oder offener Dateien erfolgt nicht, es sei denn, eine solche Übertragung ist bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart.
5. Der Auftraggeber erwirbt ausschließlich das Recht zur Nutzung unserer Arbeitsergebnisse im Rahmen des in der Auftragsbestätigung definierten Umfanges. Insbesondere die nicht schriftlich genehmigte Vervielfältigung (z.B. vonv Softwarehandbüchern, Technischen Dokumentationen) und Wiederverwendung (z.B. von Anzeigenmotiven) ist untersagt.
6. Unterlagen und Datenträger des Auftraggebers, die er uns zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung gestellt hat, reichen wir auf Wunsch nach Abschluss des Auftrages zurück. Andernfalls werden wir sie nach unserer Wahl archivieren oder vernichten.
12. Beendigung des Vertrages
1. Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder – im Falle einer Gesellschaft – durch deren Auflösung.
2. Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten beiderseits gekündigt werden.
3. Das Recht zu außerordentlicher Kündigung bleibt hiervon unberührt.
4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag ist 21244 Buchholz in der Nordheide.
2. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird – soweit rechtlich zulässig – 21244 Buchholz in der Nordheide als Gerichtsstand vereinbart.
3. Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Datenschutz
1. Wir sind berechtigt, die bzgl. unserer Geschäftsverbindungen ermittelten Daten, ohne Rücksicht auf Herkunft unserer Kenntnisse, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
2. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gem. Bundesdatenschutzgesetz, daß Daten über Geschäftspartner mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
15. Salvatorische Klausel
1. Alle Änderungen und Ergänzungen zwischen des Parteien geschlossener Verträge bedürfen der Schriftform.
2. Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Zustand möglichst nahe kommt.
21244 Buchholz in der Nordheide,
1. Januar 2013
Bernhard O. Schönhofen
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